Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien sind wichtige Schwerpunkte kommunaler Arbeit
Dielheim. Plötzlich ging das Licht aus im Rathaus. Stromausfall – und das, während der CDU-Bundestagsabgeordnete Moritz Oppelt MdB mit Bürgermeister Thomas Glasbrenner über die Energiekrise sprach. Noch während Glasbrenner weiter über die Strom- und Heizversorgungssituation in seiner Gemeinde berichtete, sprangen alle Geräte nach kurzer Zeit aber wieder an. „Hoffentlich war das kein böses Omen für den Winter“, so der Bürgermeister.
Viele Haushalte der über 9000 Einwohner seien abhängig vom Gas und es würden sich viele Menschen Sorgen machen über die aktuelle Lage und die Preise in den nächsten Monaten. Oppelt dazu: „Die Hilfen der Bundesregierung und die Gaspreisbremse kommen zu spät und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Nachhaltig seien diese Maßnahmen nicht und das Angebot müsse erweitert werden, um Energiepreise dauerhaft zu senken. Dabei würden erneuerbare Energien eine große Rolle spielen, aber das ganze Spektrum des Energieangebots müsse genutzt werden, hierzu gehöre auch die Atomkraft.
Auch für Glasbrenner seien Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ein wichtiger Punkt in der kommunalen Arbeit. Gerade bei der Sanierung und auch beim Neubau kommunaler Gebäude sollte hier ein Schwerpunkt gelegt werden, wie beispielsweise beim geplanten Schulhausumbau oder dem Kindergartenneubau in Horrenberg.
Der erwähnte Schulhausumbau bereite ihm etwas Sorgen, berichtete der Bürgermeister. Der Umbau sei nötig, um den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026 umsetzen zu können.
„Das bedeutet, dass es beispielsweise möglich sein muss, dass alle Schülerinnen und Schüler mittags ein Essen in der Schule bekommen und auch nach dem regulären Unterricht betreut werden können“, so Glasbrenner. Dies erfordere Umbaumaßnahmen. Leider fehle ihm aber bisher eine richtungsweisende Information, welche Vorgaben hierzu eingehalten werden müssten. „Ich möchte ungern das Schulhaus umbauen und im Nachhinein erfüllen wir die Standards und Vorgaben nicht“, erklärte er weiter.
Oppelt betonte, dass man mit den Kommunen frühzeitig kommunzieren müsse, denn eine solche Planung und Umsetzung sei langwierig und man könne nicht erst ein Jahr vor Fristende damit beginnen.
Hintergrund: Der Rechtsanspruch, der 2021 im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes beschlossen wurde, sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen und eine maximale Schließzeit von vier Wochen in den Ferien vor. Damit soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf strukturell verbessert werden.