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Kommunen brauchen in aktueller Flüchtlingssituation Verlässlichkeit und Klarheit

 |  Team Oppelt  | 

Verteilung steuern – Vergaberecht pragmatisch nutzen – Finanzbelastung abfedern

Die aktuelle Flüchtlingssituation ist auch für die Kommunen eine große Herausforderung. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in welcher auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Moritz Oppelt mitarbeitet, erklärt hierzu:

„Mit einer großen Welle der Hilfsbereitschaft versuchen die Menschen auch in Deutschland den aus den ukrainischen Kriegsgebieten Flüchtenden zu helfen. Dafür gebührt ihnen großer Dank und Anerkennung.

Bei aller Freude über die große Hilfsbereitschaft dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Situation auch für die Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Wie bereits im Jahr 2015 muss auch diesmal in kurzer Zeit Unterbringung und Betreuung der Hilfesuchenden organisiert werden. Viele Kommunen zeigen sich hilfsbereit und sind auf die Aufnahme vorbereitet. Die Kommunen brauchen in der aktuellen Situation Klarheit und Verlässlichkeit.

  • Die Kommunen müssen wissen, wer bei ihnen ankommt und wie diese Personen betreut werden müssen. Es darf am Ende nicht allein von persönlichen Kontakten oder dem Zufall abhängen, wie viele Flüchtlinge in einer Kommune unterkommen. Wichtig sind eine frühzeitige Registrierung und die Anrechnung derer, die private Kontakte nutzen, beim Verteilungsschlüssel auf die Länder und Kommunen. Und die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass die angekündigte Zahl an Geflüchteten auch tatsächlich vor Ort ankommt. Wenn Ankündigungen signifikant von der Realität abweichen und beispielsweise statt 2.000 Menschen 400 vor Ort ankommen, entstehen Mehraufwand für Unterkunft, Verpflegung und Betreuungspersonal sowie Frust auch bei ehrenamtlichen Helfern.
  • Die Kommunen brauchen Klarheit, dass die Vereinfachungsregeln, die die EU-Vergaberichtlinie für krisenbedingte Sondersituationen vorsieht, jetzt auch tatsächlich pragmatisch auf Vergabeebene genutzt werden können. Das Land NRW ist hier mit einem entsprechenden Erlass vorangegangen und hat für Sicherheit vor Ort gesorgt. Diese zupackende Art erwarten die Kommunen auch in anderen Bundesländern und seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima, um auch europaweit pragmatisch und schnell Aufträge vergeben zu können.
  • Die Kommunen brauchen Klarheit über eine verlässliche Finanzierung der jetzt entstehenden Mehrausgaben. In erster Linie stehen die Länder in der Pflicht: Sie müssen den Kommunen aufgabenangemessen und auskömmlich Finanzmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch finanzielle Unterstützung bei den jetzt anstehenden Aufgaben, damit die Kommunen Erstversorgung, Unterkunft, psychologische Hilfsangebote sowie auch eine angemessene Kinderbetreuung für die oftmals traumatisierten Menschen bereitstellen können. Inwieweit sich der Bund auch an den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder und Kommunen beteiligt, müssen letztendlich Bund und Länder miteinander vereinbaren. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte in Folge der Flüchtlingswelle 2015 Ländern und Kommunen erheblich finanziell unter die Arme gegriffen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes entlässt aber die Länder nicht aus ihrer Verantwortung.

Oppelt: „Bund, Länder und Kommunen müssen hier Hand in Hand arbeiten. Wichtig ist es, dass es nicht zu einem Kontrollverlust kommt, welcher für die Kommunen, einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde. Dies würde sich vermeiden lassen, wenn die SPD-Bundesinnenministerin endlich das Heft in die Hand nähme.“ Oppelt stellte nochmals klar: „Eine Registrierung dient nicht zuletzt dem Schutz der Menschen, die bei uns ankommen. Denn es häufen sich Fälle, dass Flüchtlinge in die Gefahr geraten, in die Hände von Menschenhändlern zu fallen.“ Die Bundespolizei warne vor dubiosen Fällen von Wohnungsangeboten vor allem für Frauen. Der CDU-Parlamentarier „Um dies zu verhindern, muss auch erfasst werden, wo ankommende Flüchtlinge privat untergebracht sind.“



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